Das Neuwagen-Abo in dem ALLES drin ist!

  • Steuern und Versicherung 
  • Überführungs- und Zulassungskosten 
  • Keine Anzahlung/keine Restzahlung  

Wissenswertes

Das monatliche Neuwagen-Abo umfasst:

  • Gesetzliche Mehrwertsteuer
  • Kfz-Steuer
  • Überführungs- und Zulassungskosten
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkasko-Versichrung mit SB € 300,00
  • Vollkasko-Versicherung mit SB € 500,00

Es wird keine gesonderte An- oder Restwertzahlung fällig!

Laufzeit:

  • Die Basisvertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit Verlängerungsoption (Ausnahmen vorbehaltlich)
  • Im Falle einer Verlängerung erfolgt ein automatischer Tausch mit einem Neuwagen

Jahresfreilaufleistung:

  • Je nach Fabrikat und Modell beträgt diese zwischen 10.000 und 30.000 km pro Vertragsjahr
  • Mehrkilometer bis max. 5.000 km gegen Berechnung möglich

Antragsberechtigter Nutzerkreis (NRW):

Diese differiert je nach Fabrikat und Modell - beachten Sie hierzu bitte die entsprechenden Hinweise auf den jeweiligen Fabrikatsseiten. Beispiele für eine Nutzungsberechtigung können sein:

  • Mitglieder in Sportvereinen
  • Ehren-/hauptamtliche Mitarbeiter in Sportvereinen und Sportverbänden/-bünden
  • Übungsleiter in Sportvereinen und -verbänden
  • Kaderathleten sowie deren direkte Trainer/Betreuer
  • Schiedsrichter mit Lizenz
  • Mitarbeiter des Landessportbundes, seiner Töchter sowie seiner Partnerorganisationen
  • Eltern von minderjährigen Athleten

Berechtigte Fahrer/Nutzer:

  • Zum Gebrauch des Fahrzeugs sind neben dem Fahrzeugnutzer alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie andere nahe Familienangehörige berechtigt.
  • Auch junge Erwachsene dürfen im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" unter Aufsicht der im Führerschein eingetragenen Begleitpersonen das Fahrzeug nutzen.
  • Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Verband, einen Verein, oder eine Firma, sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entsprechenden Institution zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt.

Grundsätzlich muß der Fahrer in allen Fällen natürlich über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.

Antragstellung:

  • In unserem Serviceportal können Sie direkt Ihr Wunschfahrzeug auswählen und einen Antrag online erstellen
  • Ihren ausgedruckten Antrag richten Sie bitte immer zunächst an die SPURT GmbH per Post, eMail (Scan) oder per Fax.
  • Bitte füllen Sie immer alle Antragsseiten sorgfältig und vollständig aus.
  • Nur für Mitglieder von Partnervereinen: Bitte nicht vergessen, die Partnernummer oder den Namen Ihres Vereins auf der 3. Seite des Antrags zu vermerken.
  • Nach kurzer Prüfung Ihres Antrags sowie Genehmigung leitet die SPURT diesen schnellstmöglich an Ihren späteren Vertragspartner, die ASS, weiter. Von hier aus erhalten Sie auch ca. 4-6 Werktage später ein Eingangsschreiben mit weiteren Informationen.

Fahrzeugauslieferung:

  • Der Auslieferungsort kann grundsätzlich bei einem Fachhändler oder einem vergleichbaren Ort bundesweit erfolgen. ASS ist bestrebt, eine möglichst regionale Auslieferung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie auch, dass eine Zusage eines bestimmten Lieferhändlers auf Grund ständig wechselnder Kapazitäten und Herstellervorgaben nicht gegeben werden kann.
  • Die Auslieferungszeit ab Antragstellung ist herstellerabhängig und wird Ihnen bei der Eingangsbestätigung Ihres Antrags durch ASS mitgeteilt (außer bei kurzfristig verfügbaren Lager-Fahrzeugen liegt die gewöhnliche Lieferzeit herstellerbedingt meist zwischen 8 und 20 Wochen).

Fahrzeugrückgabe:

  • Die Rückgabe erfolgt im Regelfall am gleichen Ort wie die Auslieferung.
  • Wie grundsätzlich üblich wird bei Rückgabe des Fahrzeugs ein Prüfprotokoll durch einen DEKRA- oder vergleichbaren unabhängigen Gutachter erstellt. Evt. Schäden müssen vom Fahrzeugnutzer getragen werden (Ausnahme: bereits vor der Rückgabe gemeldete und nicht instandgesetzte Unfallschäden, die ggf. ganz oder teilweise vom Unfallgegner bzw. von einer Versicherung übernommen werden).
  • Faire Rückgaben: Im 4. Quartal 2019 wurden insgesamt 3.523 Fahrzeuge zurückgenommen - davon 1.750 (49,7 %) mit einem € 0,00 Rückgabeprotokoll. Durchschnittskosten aller Rückgaben: € 154,68 (Versicherungsschäden nicht berücksichtigt). Quelle: ASS 28.01.2020 

Schäden am Fahrzeug:

  • Wir empfehlen, alle Unfallschäden sofort zeitnah bei der ASS - Schadensabteilung zu melden - dies ist Voraussetzung für eine Schadensübernahme durch die bereits eingeschlossene Versicherung. Das Team der ASS hilft Ihnen gerne und professionell bei der Schadensmeldung und der späteren Schadensabwicklung.
  • Bei selbstverschuldeten Unfällen und Inanspruchnahme z. B. der Vollkaskoversicherung kann die so genannte Malus-Regelung einsetzen, d. h., Ihre monatliche Rate erhöht sich für die kommenden 12 Monate um € 20,00. Vor dieser Ratenerhöhung sowie dem merkantilen Minderwert können Sie sich durch einen geringen monatl. Zusatzbeitrag (€ 10,00) mit der ASS Zusatzversicherung "Kasko-Schaden" schützen.

ASS Athletic Sport Sponsoring GmbH (kurz ASS):

  • Diese Idee entstand aus dem Bedürfnis des Sports eine günstige, flexible und angepasste Lösung der Mobilität auf eine Saison bzw. 12 Monate zu schaffen. Bereits 1997 startete in Zusammenarbeit mit Olympiastützpunkten als auch Landessportbünden die Einführung des ASS-Auto-Angebots.
  • Dieses Mobilitätskonzept fand großen Anklang im Sport. Seit 1997 geniesst ASS das Vertrauen von Olympiastützpunkten, Landessportbünden, wie auch im selben Maße von diversen Verbänden und Vereinen. Neben Bundeskader-, Landeskader- und Vereinsathleten profitieren auch Vereinsmitglieder, Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sportverbände und -vereine sowie deren Funktionäre und Mitarbeiter von einem Auto der ASS.

Zusatzversicherung "Kasko-Schaden" (optional)

Wichtig: Grundsätzlich ist die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung immer in Ihrem Nutzungsvertrag inkludiert und braucht nicht gesondert abgeschlossen zu werden!

Darüber hinaus können Sie für den Fall eines selbstverschuldeten Unfalls bzw. bei Unfällen, bei denen die eingeschlossene Versicherung zahlen muß, nach dem Motto „Mit mtl. € 10,- mehr Sicherheit gewinnen!" Ihr finanzielles Risiko (Stichwort: Merkantiler Minderwert und Malus-Aufschlag) bei einem Kasko-Schaden noch weiter einschränken.

Wenn Sie sich im Rahmen eines Neuantrages- bzw. im Falle einer Vertragsverlängerung (bei Bestandskunden) für die Zusatzversicherung entscheiden, entfallen im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls bzw. bei Unfällen, bei denen die eingeschlossene Versicherung zahlen muss.

  • der evtl. fällige Malus-Aufschlag (Erhöhung des mtl. Versicherungsbetrages um € 20,-) sowie
  • der merkantile Minderwert (Wertverlust des Fahrzeugs auf Grund des Unfalls - meist 10 % der Reparaturrechung).

Einzig die festgeschriebene Selbstbeteiligung (TK € 300,00 bzw. VK € 500,00) müssten Sie im Falle eines Kasko-Schadens noch tragen.

Der Abschluss dieser Zusatzversicherung ist freiwillig. Diese optionale Sicherheit ist abschließbar.

  • bei einer Neuantragstellung (Neukunden)
  • bei Verlängerung eines bestehenden Nutzungsvertrages nach Ende des laufenden Vertragsjahres (Bestandskunden) sowie
  • auch während der Laufzeit eines bestehenden Vertrages

Die Zusatzversicherung kann an verschiedenen Stellen im Rahmen der bereitgestellten Car-Sponsoring-Unterlagen beantragt werden:

  • im Antrag auf Car-Sponsoring (1. Seite)
  • im Fahrzeugüberlassungsvertrag (1. Seite unten) oder
  • im Anschreiben zum Fahrzeugtausch (wird ca. 4-5 Monate vor Vertragsende an die Nutzer versendet).

Ein separater Antrag für die Zusatzversicherung existiert nicht.

Alle Angaben Stand September 2015. Vorbehaltlich Änderungen und Irrtümer.

Mobilität im Sport

Mehr als 14.000 Aktive und Mitarbeiter des Sports bundesweit nutzen aktuell diese attraktive Form der Sportförderung durch ASS – in Nordrhein-Westfalen beispielsweise kooperieren wir eng mit dem Landessportbund NRW e.V. sowie dem Leichtathletik-Verband Nordrhein.

Dieses exklusive Angebot richtet sich an Mitglieder, Übungsleiter und ehren-/hauptamtliche Mitarbeiter in Sportvereinen und Sportorganisationen (Bünde und Fachverbände) sowie an Kaderathleten, Schiedsrichter etc. (bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise zu den relevanten Nutzergruppen bei den einzelnen Fabrikaten) aus Nordrhein-Westfalen.

Wir freuen uns auf Ihren Antrag - egal aus welcher Sportart. Ihren Antrag richten Sie bitte immer zunächst direkt per Fax, eMail oder Post an die SPURT GmbH (Kontaktdaten siehe Fußzeile auf Preislisten bzw. Antrag) - von hier leiten wir diesen zeitnah mit unserem Bestätigungsvermerk an die ASS weiter.