Car-Sponsoring

Eine Komplettrate, in der alles drin ist: 

  •     Steuern und Versicherung 
  •     Überführungs- und Zulassungskosten 
  •     Keine Anzahlung/keine Restzahlung  

Athletic Sport Sponsoring (ASS):

Diese Idee entstand aus dem Bedürfnis des Sports eine günstige, flexible und angepasste Lösung der Mobilität auf eine Saison bzw. 12 Monate zu schaffen. 

Bereits 1997 startete in Zusammenarbeit mit Olympiastützpunkten und Landessportbünden die Einführung des Angebots.
 
Seit 1997 geniesst ASS das Vertrauen von Olympiastützpunkten, Landessportbünden, wie auch im selben Maße von diversen Verbänden und Vereinen. 

Monatliche Komplettrate:

  • Gesetzliche Mehrwertsteuer


  • KFZ-Steuer


  • Überführungs- und Zulassungskosten


  • KFZ-Versicherung


  • Teilkasko-Versichrung mit SB € 300,00


  • Vollkasko-Versicherung mit SB € 500,00

Laufzeit:

  • Die Basisvertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit Verlängerungsoption (Ausnahmen vorbehaltlich).


  • Im Falle einer Verlängerung erfolgt automatisch ein Tausch mit einem vorher ausgewählten Neuwagen.

Jahresfreilaufleistung:

  • Je nach Fabrikat und Modell beträgt diese zwischen 10.000 und 30.000 km pro Vertragsjahr.


  • Mehrkilometer bis max. 5.000 km gegen Berechnung möglich.

Antragsberechtigter Nutzerkreis:

  • Mitglieder in Sportvereinen


  • Ehren-/hauptamtliche Mitarbeiter in Sportvereinen und Sportverbänden/-bünde


  • Übungsleiter in Sportvereinen und -verbänden


  • Kaderathleten sowie deren direkte Trainer/Betreuer


  • Schieds- und Kampfrichter mit Lizenz


  • Mitarbeiter des Landessportbundes, seiner Töchter sowie seiner Partnerorganisationen


  •  Eltern von minderjährigen Athleten

Berechtigte Fahrer/Nutzer:

  • Zum Gebrauch des Fahrzeugs sind neben dem Fahrzeugnutzer alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie andere nahe Familienangehörige berechtigt, die über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.

 

  • Auch junge Erwachsene dürfen das Fahrzeug im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" unter Aufsicht der im Führerschein eingetragenen Begleitpersonen  nutzen.


  • Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Verband, einen Verein, oder eine Firma, sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entsprechenden Institution zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt.

Antragstellung:

  • Fahrzeug auswählen und in wenigen Minuten durch den Antragsprozess klicken. Fahrzeugkonfiguration auswählen, persönliche sowie sportliche Daten korrekt eingeben und den Antrag absenden.


  • Anschließend wird der Antrag durch den Sportpartner auf die sportliche Berechtigung geprüft und im positiven Fall an ASS bestätigt. Dazu brauchen wir ggfs. Nachweise in Form von Bescheinigungen, Lizenzen oder ähnliches.


  • Zeitgleich bereitet ASS mit Ihnen den Vertrag vor und klärt letzte Details mit Ihnen ab.

Fahrzeugauslieferung:

  • Der Auslieferungsort kann grundsätzlich bei einem Fachhändler oder einem vergleichbaren Ort bundesweit erfolgen. 


  • ASS ist bestrebt, eine möglichst regionale Auslieferung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie auch, dass eine Zusage eines bestimmten Lieferhändlers auf Grund ständig wechselnder Kapazitäten und Herstellervorgaben nicht gegeben werden kann.


  • Die Auslieferungszeit ab Antragstellung ist herstellerabhängig und wird Ihnen bei der Eingangsbestätigung Ihres Antrags durch ASS mitgeteilt.

Fahrzeugrückgabe:

  • Die Rückgabe erfolgt im Regelfall am gleichen Ort wie die Auslieferung. Wie grundsätzlich üblich wird bei Rückgabe des Fahrzeugs ein Prüfprotokoll durch einen DEKRA- oder vergleichbaren unabhängigen Gutachter erstellt. 


  • Evtl. Schäden müssen vom Fahrzeugnutzer getragen werden (Ausnahme: bereits vor der Rückgabe gemeldete und nicht instandgesetzte Unfallschäden, die ggf. ganz oder teilweise vom Unfallgegner bzw. von einer Versicherung übernommen werden).


  • Faire Rückgaben: Im 2. Quartal 2022 wurden insgesamt 4.101 Fahrzeuge zurückgenommen - davon 50,9% mit einem € 0,00 Rückgabeprotokoll. Durchschnittskosten aller Rückgaben: € 142,99 (Versicherungsschäden nicht berücksichtigt). Quelle: ASS 22.11.2022

Schäden am Fahrzeug:

  • Wir empfehlen, alle Unfallschäden sofort zeitnah bei der ASS - Schadensabteilung zu melden - dies ist Voraussetzung für eine Schadensübernahme durch die bereits eingeschlossene Versicherung. Das Team der ASS hilft Ihnen gerne und professionell bei der Schadensmeldung und der späteren Schadensabwicklung.


  • Bei selbstverschuldeten Unfällen und Inanspruchnahme z. B. der Vollkaskoversicherung kann die so genannte Malus-Regelung einsetzen, d. h., Ihre monatliche Rate erhöht sich für die kommenden 12 Monate um € 20,00.


  • Vor dieser Ratenerhöhung sowie dem merkantilen Minderwert können Sie sich durch einen geringen monatl. Zusatzbeitrag (€ 10,00) mit der ASS Zusatzversicherung "Kasko-Schaden" schützen.

Zusatzversicherung "Kasko-Schaden":

Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ist in Ihrem Nutzungsvertrag immer inkludiert und braucht nicht gesondert abgeschlossen zu werden.

Wenn Sie für die Zusatzversicherung für mtl. € 10,00 entscheiden, entfallen im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls bzw. bei Unfällen, bei denen die eingeschlossene Versicherung zahlen muss:

  • der evtl. fällige Malus-Aufschlag (Erhöhung des mtl. Versicherungsbetrages um € 20,00)
  • der merkantile Minderwert (Wertverlust des Fahrzeugs auf Grund des Unfalls - meist 10 % der Reparaturrechung)


Einzig die festgeschriebene Selbstbeteiligung (TK € 300,00 bzw. VK € 500,00) müssten Sie im Falle eines Kasko-Schadens noch tragen.

Der Abschluss dieser Zusatzversicherung ist freiwillig. Diese optionale Sicherheit ist abschließbar:

  • bei einer Neuantragstellung (Neukunden)
  • bei Verlängerung eines bestehenden Nutzungsvertrages nach Ende des laufenden Vertragsjahres (Bestandskunden)
  • während der Laufzeit eines bestehenden Vertrages